Förderungen

Förderungen2016-12-04T15:17:45+01:00

Steuervergünstigungen beim Kauf von Möbeln in Südtirol 2014

Mit dem Stabilitätsgesetz 2015 hat die römische Regierung die Steuervergünstigungen für die Renovierung von Wohnungen und den Kauf von Möbeln auch in Südtirol bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Gefördert werden demnach Einrichtungsgegenstände, Matratzen und Leuchten, die im Rahmen einer Renovierung angeschafft werden.

Steuervergünstigungen bei Renovierungen

Die Förderung von Renovierungsarbeiten sieht auch in Südtirol eine Höchstgrenze von 96.000 € vor und wird in Form eines Steuerbonus gewährt. Das heißt: 50 Prozent der Investition (innerhalb der genannten Höchstgrenze) können im Laufe von zehn Jahren von der Steuer abgesetzt werden. Als „Renovierung“ im Sinne des Gesetzes gelten:

  • die ordentliche Instandhaltung der gemeinsamen Teile eines Wohngebäudes;
  • die außerordentliche Wartung der gemeinsamen Teile eines Wohngebäudes sowie einzelner Wohneinheiten;
  • die Restaurierung und Instandhaltung der gemeinsamen Teile eines Wohngebäudes sowie einzelner Wohneinheiten;
  • die Gebäudesanierung der gemeinsamen Teile eines Wohngebäudes und einzelner Wohneinheiten;
  • notwendige Rekonstruktionen und Restaurierungsarbeiten an Immobilien, die durch Naturkatastrophen beschädigt wurden, auch dann, wenn sie nicht in der oben stehenden Aufzählung vorkommen, der Notstand aber verkündet wurde;
  • die Restaurierung, Instandhaltung und Gebäudesanierung von ganzen Bauten, die von Bauunternehmen, Gebäudesanierungsunternehmen und Baugenossenschaften errichtet wurden und innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten eine Veräußerung oder eine Zuweisung vorsehen;

Förderung beim Kauf von Möbeln und Haushaltsgroßgeräten in Südtirol

Der Bonus für den Kauf von Möbeln und großen Elektrohaushaltsgeräten darf auch in Südtirol den Höchstbetrag von 10.000 Euro nicht übersteigen. Von diesen sind 50 % innerhalb von zehn Jahren steuerlich absetzbar. Der Bonus gilt als Ergänzung zur Renovierungsförderung.

Beantragt werden kann die Steuervergünstigung von allen natürlichen Personen, die renovieren oder Instandhaltungsarbeiten durchführen, und zwar seit 26. Juni 2012.

Die Kosten für den Kauf von Möbeln und Elektrohaushaltsgeräten können dabei den Kosten für die Renovierung der Immobilie vorausgehen. Es reicht aus, dass bereits mit den Renovierungsarbeiten der Immobilie begonnen wurde, für die die Güter gedacht sind. In den Kosten inbegriffen sind auch Ausgaben für Transport und Montage.

Zum Nachweis aller Zahlungen, müssen diese per Banküberweisungen, Kredit- oder EC-Karte getätigt werden.

Alle weiteren Informationen zu den Steuervergünstigungen für Möbel finden Sie im Ratgeber der Federmobili.

 

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